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Führungszeugnisses

ede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

Rechtsgrundlage:

  • Bundeszentralregisteresetz (BZRG)
  • Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen:

Belegart N:
Belegart O:

private Zwecke
Vorlage bei einer deutschen Behörde

Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei dem Führungszeugnis der Belegart O zusätzlich:
    Anschrift der Behörde und
    Angabe des Verwendungszweckes

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit dauert 4-5 Werktage.

Gebühren: 13,00 Euro

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