Bei einem Zuzug in die Verwaltungsgemeinschaft “Hohe Rhön” melden Sie sich bitte innerhalb einer Woche im Einwohnermeldeamt.
Eine Familie oder Wohngemeinschaft mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen.
Die Abmeldung vom bisherigen Wohnort erfolgt automatisch.
gesetzliche Grundagen:
Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG)
benötigte Unterlagen:
- persönliche Vorsprache des Meldepflichtigen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung sind die Personalausweise der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren: keine