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Gewerbezentralregisterauszug

Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma. 
Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen.
Der Auszug wird vom Bundesministerium für Justiz erstellt.

Rechtsgrundlage:

  • Bundeszentralregisteresetz (BZRG)
  • dabei werden folgende Arten unterschieden:

Belegart 1:
Belegart 9:

private Zwecke
Vorlage bei einer deutschen Behörde 

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Belegart 9 – Auskunft an Behörde zusätzlich:
    Anschrift der Behörde
    Angabe des Verwendungszweckes 

Bearbeitungszeit:

4-5 Werktage

Gebühren: 13,00 Euro 

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