ede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Rechtsgrundlage:
- Bundeszentralregisteresetz (BZRG)
- Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen:
Belegart N:
Belegart O:
private Zwecke
Vorlage bei einer deutschen Behörde
Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei dem Führungszeugnis der Belegart O zusätzlich:
Anschrift der Behörde und
Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit dauert 4-5 Werktage.
Gebühren: 13,00 Euro