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Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen

gesetzliche Grundlagen:

Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz

Leistungen:

Beglaubigung von Schriftstücken, Urkunden, Zeugnissen und Handzeichen (Unterschriften) usw.

benötigte Unterlagen:

  • Originaldokumente und eventuell die zu beglaubigenden Kopien 
    oder Abschriften
  • Personalausweis oder Reisepass

Dokumente die von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, werden beglaubigt.
Personenstandsurkunden können nur von Standesämtern beglaubigt werden, von denen sie ausgestellt wurden.

Gebühren: 8,00 Euro

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