Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma.
Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen.
Der Auszug wird vom Bundesministerium für Justiz erstellt.
Rechtsgrundlage:
- Bundeszentralregisteresetz (BZRG)
- dabei werden folgende Arten unterschieden:
Belegart 1:
Belegart 9:
private Zwecke
Vorlage bei einer deutschen Behörde
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Belegart 9 – Auskunft an Behörde zusätzlich:
Anschrift der Behörde
Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungszeit:
4-5 Werktage
Gebühren: 13,00 Euro