gesetzliche Grundlagen:
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
Leistungen:
Beglaubigung von Schriftstücken, Urkunden, Zeugnissen und Handzeichen (Unterschriften) usw.
benötigte Unterlagen:
- Originaldokumente und eventuell die zu beglaubigenden Kopien
oder Abschriften - Personalausweis oder Reisepass
Dokumente die von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, werden beglaubigt.
Personenstandsurkunden können nur von Standesämtern beglaubigt werden, von denen sie ausgestellt wurden.
Gebühren: 8,00 Euro