Neubau Feuerwehrhaus Gemeinde Oberweid
Vorhaben: Neubau eines Feuerwehrgebäudes- Gemeinde Oberweid
Vorhabenort: Frankenheimer Straße 29, 98634 Oberweid
Förderrichtlinie: Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und
Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) vom 15.12.2025
(ThürStAnz. Nr. 1/2026)
Förderbereich: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Die Gemeinde Oberweid hat den Abriss und die Beräumung der Fabrikruine der ehemaligen Kettenfabrik auf dem Grundstück in der Frankenheimer Straße 29, Gemarkung Oberweid, Flur, 2, Flurstück Nr. 4643/1 im Jahr 2025 durchgeführt.
Die nachhaltige und sinnvolle Um- und Nachnutzung des genannten Areals ist der Ersatzneubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr, der in den Jahren 2027/2028 erfolgen soll. Das bisherige Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr ist mehr als 100 Jahre alt, im schlechten baulichen Zustand und aufgrund der Lage in keiner Weise weiterzuentwickeln.
Eine Beantragung von Fördermitteln über die o.g. Förderrichtlinie beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum hat stattgefunden und wurde positiv beschieden.
Das neue Gebäude soll Platz für die Unterbringung zweier Fahrzeuge (Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 sowie MTW) nebst zusätzlicher Transportausrüstung bieten, dazu Sanitär- und Umkleideräume, einen Schulungs- und Besprechungsraum, einen Büroraum, eine Küche sowie Lagermöglichkeiten für Ausrüstung und Technik.
Das Entwurfskonzept verfolgt das Ziel, einen maximal funktionalen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Beitrag für den Feuerwehrbetrieb zu leisten. Maßgebliche Planungsparameter sind hierbei:
- die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung und Akzeptanz des Feuerwehrwesens,
- die Gewährleistung unfallfreier Einsatz- und Betriebsabläufe,
- ein nachhaltiger und ressourcenschonender Gebäudebetrieb,
- eine hohe funktionale Effizienz der Arbeits- und Bewegungsabläufe sowie
- eine wirtschaftliche, langlebige und wartungsarme Bauweise.
Auf dem Areal bleibt genügend Platz für Parkmöglichkeiten. Die Zu- und Abfahrt ist aufgrund der Lage des Grundstücks an gleich zwei innerörtlichen Straßen optimal gewährleistet.
Die Hauptzufahrtrichtung und somit auch Ausrichtung des Gebäudes soll aus Richtung der Frankenheimer Straße erfolgen.

