Ausschreibung zur Verpachtung einer städtischen Dachfläche für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage

Die Stadt Kaltennordheim beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 im Ortsteil Kaltenlengsfeld die Dachfläche des Dorfgemeinschaftshauses, Umpfenblick 2 in 36452 Kaltennordheim, zu verpachten. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 950 m² und die durchschnittliche Dachneígung 30°. Das Gebäude ist als Winkelbau mit angebautem Saal errichtet bzw. umgebaut worden und ist gekennzeichnet durch mehrere Zwerchgiebel, die die Dachfläche unterteilen.
Interessenten können auf dem Dach eine PV-Anlage installieren und betreiben. Damit möchte die Stadt Kaltennordheim einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die in den vergangenen Jahren schon in anderen Ortsteilen erfolgte Verpachtung und Belegung städtischer Dachflächen mit PV-Anlagen soll mit dieser Ausschreibung ausgebaut werden.
Eine Prüfung der Dachflächen mit dem Ziel, dass eine Zusatzlast durch die Belegung der Dachflächen mit PV-Anlagen grundsätzlich möglich ist, hat durch den Pächter zu erfolgen. Erforderliche Genehmigungen sind von den Interessenten selbst zu prüfen und einzuholen. Dies betrifft insbesondere die abschließende statische Berechnung. Die statische Berechnung ist der Stadt nach Abschluss des Pachtvertrags und vor Baubeginn vorzulegen. Die Erstellung eines technischen Konzepts für das Vorhaben ist zu erbringen. Eine Aufständerung der PV-Anlage wird nicht erlaubt.
Eine evtl. durch das Überlandwerk Rhön geforderte Ertüchtigung des Elektroanschlusses ist durch den Interessenten und auf dessen Kosten zu erledigen.
Vergütung des eingespeisten Stroms
Stromversorger der Stadt Kaltennordheim ist im Ortsteil Kaltenlengsfeld das Überlandwerk Rhön Melrichstadt. Vom Stromversorger erfolgte eine Einspeisezusage von 80 kW und eine maximale Erzeugungsleistung mit 135 kVa. Es ist eine Photovoltaikanlage mit mindestens 50 kWp zu installieren. Eine lokale Stromversorgung des Dorfgemeinschaftshauses ist durch den Pächter einzurechnen. Der Strombelieferungspreis für die Verbraucher im Dorfgemeinschaftshaus ist im Formblatt zur Interessenbekundung in €/kWh brutto und über die Dauer der Pacht mit anzugeben. Der Stromverbrauch des Dorfgemeinschaftshauses hat für den kommunal genutzten Teil in den Jahren 2022 26.433 kWh und 2023 28.418 kWh betragen.
Die weitere rechtliche Prüfung einer möglichen Einspeisung und deren Vergütung bleibt in der Verantwortung des Interessenten. Eine Garantie für eine Vergütung übernimmt die Stadt Kaltennordheim nicht.
Pachtbedingungen
Der Baubeginn der PV-Anlage muss spätestens 12 Monate nach der Unterzeichnung des Pachtvertrags erfolgen. Andernfalls erlischt der Pachtvertrag.
Im Pachtvertrag wird folgende Option zu Gunsten der Stadt Kaltennordheim aufgenommen:
„Nach Ende der Pachtdauer von 20 Jahren kann die Stadt die PV-Anlage unentgeltlich in das Eigentum der Stadt übernehmen oder den Rückbau auf Kosten des Pächters verlangen.“
Weiterhin ist die PV-Anlage vom Pächter angemessen zu versichern und die Versicherungspolice der Stadt vorzulegen.
Interessenten können sich vom 01.03.2025 bis 31.03.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ melden. Das Interesse kann nur mit einem ausgefüllten Formular zur Interessenbekundung berücksichtigt werden.
Die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft bittet um eine Zusendung des ausgefüllten Formulars zur Interessenbekundung per E-Mail an Frau Elke Faber, e.faber@vghoherhoen.de. Alternativ kann der ausgefüllte Vordruck auch postalisch eingereicht werden (Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Bauverwaltung, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim).
Kaltennordheim, 18.02.2025