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Antrag Auskunfts- und Übermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit, das Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung von Personendaten schriftlich zu beantragen. 
Der Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. 
Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre.

gesetzliche Grundlagen:

Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG)

Sie können der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen:

  • an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
  • an Adressbuchverlage o. ä. zur Veröffentlichung in Adressbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken
  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften – wenn Sie diesen nicht angehören

Download des Antragformulares

Gebühren: keine

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