Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen
Vorbemerkung
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.
Wer seine Verpflichtung, einen Ausweis zu besitzen, nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro belegt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Eintragung durch die jeweilige Passbehörde:
Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“
Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim
Telefon: 036946 21610
E-Mail: zentrale@vghoherhoen.de
2. Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz:
Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Herr Gutmann
Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim
Telefon: 036946 21611
E-Mail: s.gutmann@vghoherhoen.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Personalausweisbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO i.V.m. § 24 Abs. 1 PAuswG personenbezogene Daten der ausweispflichtigen Person und speichert diese im Ausweisregister zum Zwecke der Ausstellung der Ausweise, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Ausweisinhabers und zur Durchführung des PAuswG.
Die Personalausweisbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DSGVO i.V.m. § 5 PAuswG das Lichtbild sowie auf Antrag die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der ausweispflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden an den Ausweishersteller zur Ausweisherstellung übermittelt. Die Verwendung aus dem Ausweis darf ausschließlich durch berechtigte Behörden oder Stellen erfolgen. Eine Datenübermittlung aus dem Ausweisregister an andere öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Der Personalausweisinhaber ab 16 Jahren kann den Ausweis auch zur elektronischen Identitätsfeststellung nutzen.
5. Dauer der Speicherung
Daten im Ausweisregister:
Speicherung bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises, max. 5 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit
Bei konsularischen Aufgaben: max. 30 Jahre
Fingerabdrücke: Löschung nach Aushändigung des Ausweises
Sperrnotrufdaten: Löschung nach 1 Jahr
Sperrlisten-Daten: Löschung nach 10 Jahren
Daten des Ausweisherstellers: Löschung nach Bestätigung des Sperrkennwortempfangs etc.
6. Betroffenenrechte
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
7. Beschwerderecht
Bei der Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstr. 8, 99096 Erfurt
Tel: 0361/5731129-00
E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
Vorbemerkung
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Die Passpflicht nach dem Paßgesetz (PaßG) erfüllt, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des PaßG besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht. Die Passpflicht kann darüber hinaus auch erfüllt werden durch die nach § 7 der Passverordnung zugelassenen Ausweise als Passersatz.
Wer seine Verpflichtung, einen Pass zu besitzen, nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“
Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim
Telefon: 036946 21610
E-Mail: zentrale@vghoherhoen.de
2. Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz:
Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Herr Gutmann
Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim
Telefon: 036946 21611
E-Mail: s.gutmann@vghoherhoen.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 PaßG personenbezogene Daten der Passinhaber und speichert diese im Passregister zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung und zur Durchführung des PassG.
Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DSGVO i.V.m. § 4 PaßG das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der passpflichtigen Person erhoben und auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Daten des Passinhabers werden an den Passhersteller zur Herstellung des Passes übermittelt. Die Nutzung von Passdaten ist nur berechtigten Behörden und Stellen im Rahmen gesetzlicher Aufgaben erlaubt. Datenübermittlung aus dem Passregister ist erlaubt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
5. Dauer der Speicherung
Daten im Passregister:
Speicherung bis zur Ausstellung eines neuen Passes, max. 5 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit
Bei konsularischen Aufgaben: max. 30 Jahre
6. Betroffenenrechte
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
7. Beschwerderecht
Bei der Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstr. 8, 99096 Erfurt
Tel: 0361/5731129-00
E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de