Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma. Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Der Auszug wird vom Bundesministerium für Justiz erstellt.
Rechtsgrundlage:
Bundeszentralregisteresetz (BZRG)
dabei werden folgende Arten unterschieden:
Belegart 1: Belegart 9:
private Zwecke Vorlage bei einer deutschen Behörde
notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
bei Belegart 9 – Auskunft an Behörde zusätzlich: Anschrift der Behörde Angabe des Verwendungszweckes