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Auslegung des neuen Entwurfs der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) als oberste Naturschutzbehörde beabsichtigt die Änderung der bestehenden Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön.

Ziel dieses Änderungsverfahrens ist die Vergrößerung des Anteils von Kernzonenflächen von 1,53 % auf mindestens 3 % und des Anteils an Pflegezonenflächen von 9,6 % auf mindestens 17 %, um dieser Vorgaben der UNESCO für Biosphärenreservate zu erfüllen.

Von der Erweiterung der Pflegezonenflächen sind mitunter auch Privatflächen betroffen.

Nehmen Sie daher bis zum 04.11.2022 von ihrem Anhörungsrecht gebraucht.

Die öffentliche Bekanntmachung nebst den entsprechenden Unterlagen und Karten können Sie unter Anderem in der

  • Thüringer Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats Rhön in Zella/Rhön, dem
  • Landratsamt Schmalkalden Meiningen, Untere Naturschutzbehörde in Meiningen oder auch online unter
  • https://umwelt.thueringen.de unter der Rubrik Aktuelles – Öffentlichkeitsbeteiligung

(Die dort veröffentlichte Flurstücksliste ist nach Rücksprache beim TMUEN nicht aktuell. Nur die Karten zeigen die Zonierungsgrenzen korrekt.)

einsehen.

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